Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Schirmherren UG (haftungsbeschränkt) - Vermietung von Schirmbars
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss
1. Diese AGB gelten für alle Mietverträge über Schirmbars und Zubehör zwischen der Schirmherren UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend "Vermieter") und dem Kunden (nachfolgend "Mieter").
2. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Mieter ein Angebot schriftlich bestätigt und der Vermieter daraufhin eine Auftragsbestätigung versendet.
3. Die Reservierung wird erst mit Eingang einer Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtpreises verbindlich. Diese ist innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung zu leisten.
§ 2 Stornierung und Rücktritt
Bei einem Rücktritt des Mieters werden folgende Stornogebühren fällig:
Bis 30 Tage vor Mietbeginn: kostenfrei.
29 bis 14 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Gesamtpreises (Anzahlung).
13 bis 7 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Gesamtpreises.
Weniger als 7 Tage vor Mietbeginn: 80 % des Gesamtpreises.
§ 3 Stellplatz, Zufahrt und Stromversorgung
1. Der Mieter garantiert einen ebenen, waagerechten und tragfähigen Stellplatz von mindestens 8,5 x 8,5 Metern.
2. Die Zufahrt muss für Transporter mit Schirmbaranhänger (3,5 t) geeignet und mindestens geschottert oder befestigt sein.
3. Der Mieter stellt auf eigene Kosten einen fachgerechten Stromanschluss bereit (wahlweise 230V Schuko oder 16A CEE). Für Schäden durch fehlerhafte Hauselektrik oder Unterspannung haftet der Mieter.
§ 4 Sicherheit bei Witterung
1. Ab einer Windstärke von 7 (ca. 50-61 km/h) oder bei Unwetterwarnung ist der Aufenthalt innerhalb der Bar untersagt (Evakuierungspflicht).
2. Bei aufkommendem Starkwind hat der Mieter sicherzustellen, dass beide Türen (Haupteingang und Personaleingang) vollständig geschlossen und verriegelt sind.
§ 5 Reinigung und Technik-Handling
1. Die Bar ist gereinigt zurückzugeben. Eine Nassreinigung ist nur im stromlosen Zustand zulässig.
2. Vor Beginn der Nassreinigung müssen Mischpult und Verstärker fachgerecht ausgebaut und trocken gelagert werden.
3. Die fest installierten Lautsprecher am Mast sind bei Nassreinigung zwingend mit einer Plane gegen Spritzwasser zu schützen.
§ 6 Obhutspflicht und Haftung bei Diebstahl
1. Mit der Übergabe der Schlüssel geht die Obhutspflicht auf den Mieter über. Er haftet für alle Schäden durch Diebstahl, Einbruch oder Vandalismus.
2. Der Mieter ist verpflichtet, die Schirmbar bei Abwesenheit und nachts an beiden Türen (Haupteingang/Hintereingang) ordnungsgemäß zu verschließen.
3. Die Haftung erstreckt sich auch auf das im Innenraum verbliebene Equipment. Einbruchschäden oder Diebstahl sind unverzüglich der Polizei und dem Vermieter zu melden.
§ 7 Kaution und Schlussrechnung
1. Bei Übergabe ist eine Kaution in Höhe von 1.500,00 EUR per Kreditkarte oder bar zu hinterlegen.
2. Der Vermieter ist berechtigt, Schäden, Verluste oder Reinigungskosten direkt mit der Kaution zu verrechnen.
3. Die Schlussrechnung wird fällig am Tag des Abbaus der Schirmbar. Sie ist per EC-Karte, Kreditkarte oder in bar zu begleichen. Ein Kartenlesegerät ist vorhanden.
§ 8 Rauchverbot
Im gesamten Innenbereich der Schirmbar gilt ein striktes Rauchverbot. Dies schließt neben herkömmlichen Tabakwaren auch E-Zigaretten ein
§ 9 Schlussbestimmungen
1. Gerichtsstand ist der Sitz der Schirmherren UG (haftungsbeschränkt).
2. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.